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SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Beitrag zu Homöopathie beschäftigt die Ombudsstelle

Der Beitrag des «Wissenschaftsmagazins» zum Thema Homöopathie wurde von zwei Personen beanstandet, da darin keine expliziten Kritiker:innen von Homöopathie zu Wort kamen. Doch sind explizite Wortmeldungen auch zwingend für einen sachgerechten Beitrag?

Darum geht es in der beanstandeten Sendung

Das «Wissenschaftsmagazin» vom 3. Februar 2024 nahm sich der Frage an, wie wirksam homöopathische Therapien wirklich sind. Auslöser für den Beitrag war ein Umstrittenheitsverfahren, welches eine Privatperson beim Bundesamt für Gesundheit anstiess. Dieses verlangt, dass Globuli und Co. nicht länger über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden, da der Nachweis für «Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit» nicht erfüllt sei. Dies ist aber Grundvoraussetzung dafür, dass die OKP etwas im Pflichtkatalog führt. Wie zu erwarten war, stiess der Beitrag des «Wissenschaftsmagazins» auf grosse Resonanz und löste eine rege Diskussion bei den SRF-Hörer:innen und -Leser:innen aus. Insgesamt gingen zum Online-Artikel 269 Kommentare aus der Community ein. Im Nachgang erreichten zwei Beanstandungen die Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz.

«Wissenschaftsmagazin» vom 3. Februar 2024:

«Die Wirkung von Homöopathie ist umstritten»

Was wird beanstandet?

Zwei Beanstander:innen störten sich an den vom «Wissenschaftsmagazin» gewählten Personen, welche im Beitrag zu Wort kommen: Yvonne Gilli, Hausärztin mit homöopathischem Fachausweis, Stephan Baumgartner, Homöopathie-Forscher, und Isabelle Ge, Ärztin und Leiterin der komplementärmedizinischen Sprechstunde am Universitätsspital Basel. Was fehle, sei eine explizit kritische Stimme, was das Vielfaltsgebot verletze. Sämtliche Protagonist:innen seien der Homöopathie zugewandt, hätten gar ein wirtschaftliches Interesse daran, dass die Behandlungen im Beitrag als wirkungsvoll dargestellt würden. Diese Befangenheit werde im Beitrag denn auch zu wenig transparent gemacht. Aus wissenschaftlicher Sicht gebe es bis heute keine stichhaltigen Studien, welche eine Wirkung von Homöopathie bezeugen würden. Insbesondere sei die Arbeit von Stephan Baumgartner in Wissenschaftskreisen höchst umstritten. Der Beitrag des «Wissenschaftsmagazins» sei deshalb unseriös und unsachgerecht.

Was sagt die Redaktion?

Die Redaktion kann den Vorwurf nicht nachvollziehen. Die drei auftretenden Personen sowie ihre Berufsbezeichnungen und Arbeitsorte würden im Beitrag transparent ausgewiesen. Zur Kritik der Auswahl von Stephan Baumgartner als Protagonist antwortet die Redaktion, dass dessen Wortmeldungen als persönliche Sichtweise deklariert sind und für das Publikum transparent gemacht werde. Dass eine klare Gegenposition im Beitrag fehlt, anerkennt die Redaktion zwar, doch sei es auch ohne diese möglich, sich eine eigene Meinung zu bilden bezüglich der offenen Fragen im Bereich der Homöopathie.

Was sagt die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle geht in ihrer Beurteilung vor allem auf die Frage ein, ob im Beitrag eine sogenannte false Balance» entsteht, nur weil darin keine explizite Gegenposition zu Wort kommt. Laut der Ombudsstelle greife diese Einschätzung nämlich zu kurz. Auch die Einschätzung der Journalist:innen zwischen den Zitaten habe ein Gewicht. Dieses sei den Aussagen der Protagonist:innen gleichzusetzen. Im beanstandeten Beitrag würden die analytischen und beschreibenden Teile die unterschiedlichen Standpunkte gut wiedergeben und so eine freie Meinungsbildung ermöglichen. Ausserdem, so die Ombudsstelle weiter, neutralisiere sich Homöopathie-Forscher Baumgartner selbst, da er nicht wisse, was es denn genau sei, das in homöopathischen Präparaten existiert und wirkt. Ein Verstoss gegen die Sachgerechtigkeit oder das Vielfältigkeitsgebot stellt die Ombudsstelle deshalb nicht fest.


Text: SRG.D

Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip

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