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Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung: unserer Stellungnahme

Bern, 1. Februar 2024

An das UVEK, 3003 Bern

Stellungnahme zur Vernehmlassung der Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung

Sehr geehrter Herr Bundesrat

Ihr Departement, das UVEK, eröffnete Anfang November 2023 die Vernehmlassung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Sie luden die interessierten Kreise ein, am Vernehm­las­sungsverfahren teilzunehmen; dazu zählt sich unsere Genossenschaft, die SRG Bern Freiburg Wallis (SRG BE FR VS).

Die SRG BE FR VS ist eine von sechs Mitgliedgesellschaften der SRG Deutschschweiz. Sie setzt sich ein für unabhängige, öffentliche Medien, für einen starken medialen Service public im Dienst der Demokratie und für Bern als wichtigen Studiostandort. Zur Erfüllung dieser Aufgaben engagiert sich unsere Genossenschaft in den Gremien der SRG, äussert sich zu medienpolitischen Fragestellungen und organisiert Informations-, Kultur-, Bildungs- und Diskussionsanlässe.

Zur Vernehmlassung nimmt die SRG BE FR VS wie folgt Stellung:

Die SRG BE FR VS begrüsst es, dass der Bundesrat die Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» ablehnt. Gleichzeitig spricht sie sich gegen die vom Bundesrat vor­geschlagene Teilrevision der RTVV aus, sind doch die regional-, demokratie- und sicherheitspolitischen Kosten der Teilrevision deutlich schwerwiegender als die pekuniären Einsparungen:

  • Regional- und demokratiepolitische Kosten: Die Demokratie ist auf einen Journalismus angewiesen, der von ideeller, gesellschaftlicher, politischer und regionaler Vielfalt geprägt ist. Es braucht unabhängige Medienredaktionen, die den unterschiedlichen Zugang zu relevanten Themen sichern und den Wettstreit von Meinungen gewährleisten. Daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit einer starken SRG, denn es ist das einzige Medium in der Schweiz, das uns allen, der Schweizer Bevölkerung, gehört. Der aktuelle Abbau bei den privat finanzierten Medien untermauert dieses Argument zusätzlich.
    Aus der Mehrzahl der Regionen in unserem Einzugsgebiet (BE, FR, VS) berichtet bloss noch ein privates Medium. Die SRG fungiert in diesen Regionen als Monopolbrecherin und garantiert so eine Medienvielfalt. Die SRG trägt dazu bei, dass die Schweizer Bevölkerung in einer volatilen, unsicheren, komplexen und mehrdeutigen Welt gut informiert am politischen Leben teilnehmen kann. Die regionalen SRG-Redaktionen sorgen überdies dafür, dass lokale und regionale Themen national Beachtung finden.
    Die SRG BE FR VS befürchtet, dass die vorgeschlagenen Sparmassnahmen des Bundesrats die dezentrale Organisationsstruktur der SRG zerschlägt und so die Berichterstattung aus den Regionen und für die Regionen gefährdet. Das Studio Bern sowie sämtliche weiteren Studios in unserer Region wären infrage gestellt. Dieses Szenario lehnt die SRG BE FR VS entschieden ab.
  • Sicherheitspolitische Kosten: Gemäss Global Risks Report des WEF ist die Desinformation die weltweit grösste Bedrohung in den kommenden zwei Jahren. Desinformation kann die Glaubwürdigkeit von Institutionen schwächen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt erodieren lassen und wird als Mittel der Kriegsführung eingesetzt. Medien erhalten darum vermehrt auch eine sicherheitspolitische Bedeutung – insbesondere öffentlich finanzierte Medien.
    Es wird immer schwieriger, Fake News von echten Nachrichten zu unterscheiden. Autoritäre Staaten versuchen mit Falschmeldungen, Wahlen in demokratischen Ländern zu beeinflussen. Gegen solche Angriffe sind unabhängige, öffentliche Medien eine wirksame und notwendige Medizin. Die SRG BE FR VS ist überzeugt, dass dieses sicherheitspolitische Argument für eine starke SRG an Gewicht gewinnen wird. Der Bundesrat kam in seinem jüngsten Sicherheitspolitischen Bericht zu einem ähnlichen Schluss, wonach Desinformation, Beeinflussungsversuche und Propaganda neue Phänomene sind, «die innerhalb weniger Jahre zu vitalen Bedrohungen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft geworden sind».

Schliesslich fordert die SRG BE FR VS eine Anpassung des Verfahrens seitens des Bundesrats. Soll der Auftrag der SRG grundsätzlich überprüft werden – was stets legitim und gar erwünscht ist –, regt die SRG BE FR VS an, in einem ersten Schritt den Umfang des medialen Service public (neu) festzulegen. Hierzu dient das Instrument der Konzession. Erst in einem zweiten Schritt soll ermittelt werden, welche Finanzierung hierzu notwendig ist und wie hoch letztlich die Medienabgabe auszufallen hat. Der Bundesrat hat den gegenteiligen Weg beschritten: Die Konzession bleibt unverändert, währenddem der SRG die Einnahmen gekürzt werden.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen.

Freundliche Grüsse

Philipp Schori, Präsident SRG Bern Freiburg Wallis
Walter Langenegger, Vizepräsident SRG Bern Freiburg Wallis

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